Beschließender Kirchenverwaltungsausschuss

Ab 2025 tritt der „beschließende Kirchenverwaltungsausschuss“ an die Stelle der Gesamtkirchenverwaltung.

Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Birkle Engelbert
Pfarrer

Fraunhofer Hubert
Verwaltungsleiter


Vertretung von  St. Hippolyt


Vertretung von St. Michael


Vertretung von Mariä Himmelfahrt


Vertretung von Mariä Heimsuchung

 

Vertretung von St. Johannes Baptist

 


Kirchgeld

Neben den Zuwendungen aus der Kirchensteuer und den Spenden finanziert sich die Arbeit der Pfarreien auch über das Kirchgeld.Mit dem Kirchgeld unterstützen Sie die Arbeit der örtlichen Kirchengemeinde. Das Kirchgeld wurde in 50er Jahren auf 3 DM im Staatskirchenvertrag festgelegt. Deshalb ist es bis heute unverändert und beträgt 1,50 € pro Jahr.
Bitte passen sie ihr Kirchgeld selbst der Entwicklung seit den 50er Jahren an.
Das Kirchgeld überweisen Sie auf das Konto der jeweiligen Pfarrei mit der Zweckangabe „Kirchgeld“.

 

für Mariä Himmelfahrt
Sparkasse Oberland (BIC: BYLADEM1WHM)
IBAN: DE27 7035 1030 0000 0058 68

für St. Pölten, St. Hippolyt
Sparkasse Oberland (BIC: BYLADEM1WHM)
IBAN: DE30 7035 1030 0000 0740 05

für St. Michael Marnbach
Sparkasse Oberland (BIC: BYLADEM1WHM)
IBAN: DE48 7035 1030 0000 0411 86

für St. Johannes Baptist Deutenhausen
Sparkasse Oberland (BIC: BYLADEM1WHM)
IBAN: DE36 7035 1030 0000 0251 06

für Mariä Heimsuchung Unterhausen
Raiffeisenbank Pfaffenwinkel eG (BIC: GENODEF1GAP)
IBAN: DE90 7039 0000 0004 0236 50