Ab 2025 tritt der „beschließende Kirchenverwaltungsausschuss“ an die Stelle der Gesamtkirchenverwaltung.
Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Birkle Engelbert
Pfarrer
Fraunhofer Hubert
Verwaltungsleiter
Vertretung von St. Hippolyt
Vertretung von St. Michael
Vertretung von Mariä Himmelfahrt
Vertretung von Mariä Heimsuchung
Vertretung von St. Johannes Baptist
Kirchgeld
Neben den Zuwendungen aus der Kirchensteuer und den Spenden finanziert sich die Arbeit der Pfarreien auch über das Kirchgeld.Mit dem Kirchgeld unterstützen Sie die Arbeit der örtlichen Kirchengemeinde. Das Kirchgeld wurde in 50er Jahren auf 3 DM im Staatskirchenvertrag festgelegt. Deshalb ist es bis heute unverändert und beträgt 1,50 € pro Jahr.
Bitte passen sie ihr Kirchgeld selbst der Entwicklung seit den 50er Jahren an.
Das Kirchgeld überweisen Sie auf das Konto der jeweiligen Pfarrei mit der Zweckangabe „Kirchgeld“.
für Mariä Himmelfahrt
Sparkasse Oberland (BIC: BYLADEM1WHM)
IBAN: DE27 7035 1030 0000 0058 68
für St. Pölten, St. Hippolyt
Sparkasse Oberland (BIC: BYLADEM1WHM)
IBAN: DE30 7035 1030 0000 0740 05
für St. Michael Marnbach
Sparkasse Oberland (BIC: BYLADEM1WHM)
IBAN: DE48 7035 1030 0000 0411 86
für St. Johannes Baptist Deutenhausen
Sparkasse Oberland (BIC: BYLADEM1WHM)
IBAN: DE36 7035 1030 0000 0251 06
für Mariä Heimsuchung Unterhausen
Raiffeisenbank Pfaffenwinkel eG (BIC: GENODEF1GAP)
IBAN: DE90 7039 0000 0004 0236 50